Kompliment fürs Compliance
Bei Verstößen von Unternehmen gegen steuerliche Regeln ist häufig nicht erkennbar, ob es sich um einen unabsichtlichen Fehler oder um Absicht handelt. Daher kann es vorkommen, dass ein argloses Versehen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach sich zieht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung muss bei der Bemessung einer gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße berücksichtigt werden, ob das Unternehmen ein wirksames Compliance-Management-System installiert hat. Es empfiehlt sich daher auch aus diesem Grund, dass für den Bereich der steuerlichen Pflichten ein der Größe und dem Risikoprofil des Unternehmens angepasstes Tax-Compliance-Management-System von der Geschäftsleitung eingeführt wird.